Leis­tungs­spek­trum

Krebs­vor­sor­ge

Jede Frau hat ab dem 20. Lebens­jahr den Anspruch auf eine Krebs­vor­sor­ge­un­ter­su­chung. Die Kos­ten wer­den von den Kran­ken­kas­sen getra­gen.
Die Krebs­vor­sor­ge umfasst nach Alter fol­gen­de Leistungen:

Ab dem 20. Lebensjahr:

  • Blut­druck­mes­sung
  • Inspek­ti­on des Geni­tals (Schei­de, Scham­lip­pen und Muttermund)
  • Tast­un­ter­su­chung von Gebär­mut­ter und Eierstöcken
  • Ent­nah­me eines Zell­ab­strich vom Mut­ter­mund und Gebär­mut­ter­hals, Unter­su­chung der Zel­len auf Ver­än­de­run­gen / Auf­fäl­lig­kei­ten und Begut­ach­tung durch einen Pathologen

Ab dem 30. Lebens­jahr zusätzlich:

  • Tast­un­ter­su­chung der Brüs­te und Achselhöhlen

Ab dem 50. Lebens­jahr zusätzlich:

  • Tast­un­ter­su­chung des Enddarms
  • Test auf okkul­tes (ver­steck­tes) Blut im Stuhl­gang. Die­ses ist wich­tig für die Früh­erken­nung von Darm­er­kran­kun­gen (alter­na­tiv zwei Kolo­sko­pien im Abstand von 10 Jah­ren ab dem 55. Lebensjahr
  • Extern: alle zwei Jah­re bis zum 69. Lebens­jahr Mammographiescreening

 

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