Wegen einer Gesetzesänderung können seit Jahresbeginn 2023 kurzfristige und dringliche Termine nur noch durch Ihre Haus- oder Kinderärzt*in vereinbart werden. Was das für Sie bedeutet und was Sie bei der Terminvergabe zukünftig beachten müssen, möchten wir Ihnen hier erläutern.
Was hat sich geändert?
Zum 1. Januar 2023 wurde das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geändert. Ziel ist es, dass Patient*innen, die akut eine fachärztliche Untersuchung benötigen, schneller einen Termin erhalten. Um dies zu erreichen, werden dringende Termine in unserer Praxis nun von Ihrem Haus- oder Kinderarzt oder Ihrer Haus- oder Kinderärztin vereinbart. Stellt Ihre Haus- oder Kinderärzt*in fest, dass Sie schnell eine Untersuchung in einer HNO-Praxis benötigen, bucht von nun an Ihre Arztpraxis telefonisch oder über ein Online-System einen Termin bei uns. So wird sichergestellt, dass akute Notfälle schnellstmöglich behandelt werden.
Untersuchungen, welche nicht zeitnah erfolgen müssen, beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Auswirkungen auf die Terminvergabe
Um Sie mit den Änderungen in der Terminvergabe besser vertraut zu machen, möchten wir sie Ihnen anhand von drei häufigen Szenarien veranschaulichen.
Fall 1: Eine fachärztliche Untersuchung wird als „dringlich“ eingestuft
Sieht Ihre Haus- oder Kinderärzt*in die Notwendigkeit und Dringlichkeit für eine Behandlung bei uns, übernimmt Ihre Haus- oder Kinderarztpraxis die Terminbuchung. Ihre Ärzt*in stellt Ihnen zunächst eine Überweisung aus und bucht anschließend einen Termin bei uns. Dadurch wird sichergestellt, dass Patient*innen in akuten Fällen innerhalb weniger Tage einen Termin bei uns erhalten. Waren Sie im laufenden Quartal bereits bei uns, benötigen Sie keine erneute Überweisung.
Fall 2: Sie haben eine Überweisung erhalten
Hat Ihre Haus- oder Kinderärzt*in keinen Termin bei uns gebucht, aber Ihnen eine Überweisung zu einer HNO-Praxis ausgestellt, können Sie persönlich einen Termin mit uns vereinbaren. In diesem Falle wird der Überweisungsgrund von Ihrer Haus- oder Kinderarztpraxis jedoch nicht als „dringlich“ eingestuft. Deswegen können wir Ihnen erst in einigen Wochen einen Termin anbieten.
Fall 3: Sie rufen ohne Überweisung bei uns an
Selbstverständlich können Sie weiterhin auch ohne Überweisung einen Termin bei uns vereinbaren. Beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen auch in diesem Fall nur einen Termin geben können, der erst in einigen Wochen stattfindet.
Wie Sie schnell einen Termin bei uns erhalten
Wenn Sie möglichst zeitnah einen Termin bei uns wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Haus- oder Kinderarztpraxis. Stellt Ihre Ärzt*in die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung bei einem Facharzt fest, wird die Praxis für Sie einen Termin bei uns buchen. Dieser findet dann in der Regel innerhalb weniger Tage statt.
Der Termin kann durch Ihre Ärzt*in oder durch ein*e Praxismitarbeiter*in vereinbart werden. Dies erfolgt über einen Online-Zugang oder über eine Telefon-Hotline, die wir speziell für die Terminvergabe durch Haus- und Kinderarztpraxen eingerichtet haben.
Falls Ihre Haus- oder Kinderarztpraxis noch keinen Online- Zugang bei uns hat, kann sie sich gerne unter info@hno-zentrum-ruhr.de bei uns melden.